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Beschreibung
xTool Erhöhung mit Wabenplatte für M1 Laser
Die Erhöhung ist eine Erweiterung des Bauraums und kommt mit vielen tollen und praktischen Vorteilen. Auch In diesem erweiterten Arbeitsraum können Sie mit dem Laser oder Messer schneiden oder Lasergravuren erstellen.
Zunächst bauen Sie um die M1 Bodenplatte (nur im Lieferumfang des M1 Lasers enthalten) die Seitenteile der Erhöhung an. Die Wabenplatte kann nach Bedarf auf die unterschiedlich hohen Schienen geschoben werden, ähnlich wie bei einem Backblech.
Somit können Sie beispielsweise Muster mit einer Höhe von bis zu 120mm gravieren, diese wären für den Standard Arbeitsraum zu groß.
Geschlossenes Design
Sicheres Arbeiten mit der Erhöhung und der Wabenplatte. Dank des Designs können Sie Ihren M1 einfach erweitern und haben noch mehr Möglichkeiten.
Unterstützt RA2 Pro
Verwenden Sie den RA2 Pro um runde Objekte (3 – 102 mm Durchmesser) zu gravieren. Dank des größeren Arbeitsraumes können Sie Gläser, Becher und mehr einfach individualisieren.
120 mm hohe Objekte
Materialien mit einer Höhe von bis zu 120mm können graviert werden (Ohne RA Halterung).
Schnelle Wärmeableitung für saubere Oberflächen
Die großen Wabenlöcher sorgen für eine schnellere Ableitung der Hitze. Dadurch werden die Brandspuren auf Ihren Materialien verringert.
Magnetmaterialstifte
Mithilfe der magnetischen Stifte kann Ihr Material fixiert und geglättet werden.
mm & inch Skala
Die Skala am äußeren Rand hilft Ihnen beim Arbeiten.
Kompatibel mit Air Assist Set
(Separat erhältlich) Die Erhöhung ist kompatibel mir de Air Assist Set. Dieses kann einfach an der Seite der Erhöhung durchgeführt werden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie: Um dieses Option für den M1 Laser nutzen zu können, ist es notwendig den Geräteboden des M1 Laser zu entfernen.
Dies hat zur Folge, dass das Gerät die Anforderung der Laser Klasse 1 nicht mehr erfüllt und in die Laser Klasse 4 nach DIN EN 60825 einzuordnen ist.
Beachten Sie bitte, dass somit die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)“ einzuhalten ist.